Hilfen zur Erziehung
SGB VIII § 27 Hilfen zur Erziehung mit Erlebnispädagogik und Mentorenprinzip:
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- SPFH-Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII in Verbindung mit §§ 29, 30, 31, 35 SGB VIII)
- Ambulante Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
integriert sind dabei jeweils:
erlebnispädagogische Langzeitmaßnahmen,
Unterstützung in den Ferien
soziale Gruppenmaßnahmen
Psychologischer und psychotherapeutischer Dienst
Kriseninterventionen
bei Bedarf Teilschulbegleitungen
spezifische Väter- und Mütterarbeit
Mentorenprinzip,
Sozialarbeit,
Erlebnispädagogik
Behördengänge,
Schulkontakt,
Elternarbeit,
systemische und zielorientierte Arbeitsweisen.
Die Kosten in der Jugendhilfe sind ein eminent wichtiger Faktor. Neben bezahlbaren Grundkosten ist vor allen Dingen eine kurze Laufzeit einzelner Hilfen der Schlüssel zu niedrigen Gesamtkosten. Wir können aus der Rückschau der letzten Jahre ersehen, dass wir auch bei vielen potentiellen Heimfällen schnelle Ergebnisse und ein Halten in der Familie gewährleisten können. Hierzu bedarf es charismatischer Mitarbeiter mit einem „gewissen Etwas“ und pädagogischer Hartnäckigkeit.